Alle Jahre wieder

Mit diesen Vorschriften regelt der englische Poloverband HPA das Wohlbefinden und die Fürsorge für die Pferde:

HPA Regeln 2018, Teil 2 Nr. 2.4 "Ponies + Pony Welfare"

 

Auffällig dieses Jahr die Regel 2.8 hinsichtlich der alten Polopferde ab 16 Jahre wurde scheinbar wieder gestrichen. Aber ich will nicht über alte Vorschriften sprechen, sondern lieber wieder einmal an das aktuell für alle Polospieler geltende Recht erinnern. Die Saison geht los und jeder Pferdebesitzer sollte mal wieder die Papiere seiner Pferde kontrollieren, ob alles für die kommende Saison bereit ist.

 

Natürlich muss jedes Pferd einen Equidenpass haben und alle Pferde, deren Pass nach 2009 erstellt wurde, muss über einen Chip im Hals verfügen. Wie man zu einem gültigen Pferdepass kommt beschreibe ich später noch ausführlich.

 

Absolut wichtig ist in den HPA Poloregeln von 2018 die Regel 2,4 l Influenza Impfung. Zur Erinnerung, die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen, die 2. Impfung 4-6 Wochen (21 -92 Tage) nach der 1. Impfung, die 3. Impfung 5-6 Monate (90-215 Tage) nach der 2. Impfung. Danach jährliche Auffrischungsimpfungen, Wird eine Auffrischungsimpfung versäumt wird eine komplette Grundimmunisierung notwendig.

 

HPA Regel 2.4 l (v) Ponies ohne korrekt nachgewiesene Impf-Historie und/oder bei denen der Impfschutz unterbrochen ist, müssen erneut die Grundimmunisierung starten.

HPA Regel 2.4 l (vi) Kein Pony darf weder im Club noch auf einem Turnier spielen vor Ablauf von 7 Tagen nach der 2. Grundimmunisierungs-Impfung. Die 7 Tage Frist gilt ebenfalls nach der jährlichen Auffrischungsimpfung.

Da der Impfschutz in den ersten 6 Monaten nach Impfung am stärksten ist, hat die HPA bereits 2017 empfohlen, die jährlichen Auffrischungsimpfungen in der Zeit März bis April, also Anfang der Rasensaison durchzuführen.


Pferdekauf – was ist zu beachten?  

kleine Checkliste   1 – 2 – 3 - meins

 

Im Polo ist es in der Regel immer noch üblich, Pferdehandel mit Handschlag abzuschließen. Ein Mann ein Wort. Selten werden extra Kaufverträge abgeschlossen, Geld gegen Pferd, ganz reale Geschäfte halt. Aber was muss der unbedarfte Käufer beachten, wenn er sein Polopferd sozusagen „gebraucht“ in Deutschland kauft oder „frisch“ aus Argentinien einfliegen lässt. Was sind die ersten Schritte?

 

1a.) Sie haben ein neues Pferd aus Deutschland gekauft?

- Sie bekommen den Equidenpass und die Eigentumsurkunde. Es würde ja auch niemand ein Auto bezahlen ohne den Fahrzeugbrief, oder?

-> Der Besitzwechsel ist unverzüglich anzuzeigen, damit der korrekte Eigentümer im Pferdepass dokumentiert ist. Dafür Pferdepass im Original per Einschreiben mit dem dazugehörigen Formular für Besitzerwechsel an die im jeweiligen Bundesland zuständige Stelle schicken, gegebenenfalls beim Tierarzt vor Ort nachfragen wohin.

 

1b.) Das Pferd hat einen ausländischen Pass?

Der ausländische Pass ist in Deutschland nicht registriert und Sie sind nicht als Besitzer eingetragen.

-  das Pferd muss in D von einem Tierarzt identifiziert und die Angaben im Pass bestätigt werden

-  Antrag / Identifizierung des deutschen Tierarztes zusammen mit dem ausländischen Pass (per Einschreiben) einreichen. Nach Prüfung wird dieser möglicherweise anerkannt und Sie werden dort als Besitzer dokumentiert, in diesem Fall würde kein neuer Equidenpass ausgestellt; ansonsten erhalten sie einen neuen Equidenpass.

 

1c.) Das Pferd hat noch keinen Equidenpass?

Das Pferd ist gerade aus Argentinien importiert worden und hat daher noch keinen Equidenpass?

 

Jedes Pferd benötigt einen Chip / Transponder zur Identifizierung in den Hals. Mancherorts haben die Tierärzte diese vorrätig und können die Beantragung des Passes direkt vornehmen (III und IV), ansonsten gilt

I.                  die Formulare bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)  bestellen
per Fax 02581/6362-540, Telefon 02581/6362-199 .

II.               Formular ausfüllen und an die FN zurückschicken

 

(Halternummer zwingend erforderlich). Nach Eingang dieses vollständig ausgefüllten Formulars erhalten Sie die bestellte Anzahl Transponder, inkl. gleicher Anzahl Anträge für Equidenpässe.

III.             Ein dazu befugter Tierarzt/eine sachkundige Person setzt den Transponder, füllt die Antragsunterlagen für den Equidenpass sowie das Abzeichendiagramm aus und bestätigt es mit seiner Unterschrift.

IV.             Die vollständig ausgefüllen Antragsunterlagen müssen inkl. Abzeichendiagramm an die FN zurückgeschickt werden.

V.               Nach Erfassung der Daten wird ein Pass erstellt und an Sie verschickt.

 

"Einschläfern oder Bolzenschuss" Sicher will niemand, der gerade ein Pferd erwirbt, gerne an das Ende seines vierbeinigen Gefährten denken, dennoch muss eine entsprechende Angabe im Equidenpass getroffen werden und durch Unterschrift ausdrücklich bekräftigt werden.

Die Eintragung: " Nicht zur Schlachtung vorgesehen " schließt die spätere Verwendung als Schlachtpferd unwiderruflich aus.

Der Eintrag: " Zur Schlachtung vorgesehen" lässt jedem Pferdebesitzer immer noch alle Möglichkeiten offen. Ist das Ende eines Pferdes nahe, steht es dem Besitzer frei, es einschläfern zu lassen oder für kleines Geld an einen Schlachtbetrieb zu veräußern.

  

 

2.) Überprüfung des Impfschutzes

Die Impfungen werden seit Einführung des Equidenpasses in selbigen eingetragen. Früher sah die HPA Regel für die Grundimmunisierung nur 2 Impfungen vor, mittlerweile gilt auch gem. HPA analog zur Deutschen Reiterlichen Vereinigung, die Grundimmunisierung besteht aus 3 Impfungen. Danach gilt gem. HPA für die Polopferde abweichend zur Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine jährliche Auffrischungsimpfung gegen Influenzaviren, wobei der durchführende Tierarzt nicht gleichzeitig der Eigentümer sein darf.

Eine Tetanusprophylaxe ist jedoch ebenfalls empfehlenswert.

Im Zweifelsfall die Rücksprache mit dem Tierarzt suchen.

 

2a) Pferd ohne Equidenpass und/oder „frisch“ importiert:

-  unverzüglich mit der Grundimmunisierung beginnen.

Kein Pferd darf gem. HPA ohne mindestens die zweite Spritze der Grundimmunisierung (21-92 Tage nach der 1. Spritze) auf den Platz gehen, geschweige denn an einem Turnier starten.

 

3.) Liegen Cogginstests aus 2018 und 2019 vor?

Jedes Polopferd, das im Vorjahr innerhalb von Deutschland, Österreich, Holland, Belgien, Luxemburg, Spanien und/oder der Schweiz negativ getestet wurde, muss zu Beginn der Polo Saison einen neuen Coggins-Test, nicht älter als vom 01.01.2019  vorlegen.

 

Für Pferde, die 2018 nicht in Deutschland und / oder in Punkt 1 genannten Ländern auf Equine Infektiöse Anämie (EIA) getestet wurden, müssen das ganze Jahr 2019 einen negativen Coggings-Test vorlegen, der jeweils nicht älter als drei Monate sein darf. Für das Jahr 2019 sind maximal 2 Tests vorgesehen. (bis max. 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn).

  

4.) Versicherung?

Der DPV schreibt vor, dass jeder Spieler eine persönliche Haftpflichtversicherung, sowie jeder Tierhalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss.

 

Der Abschluss einer Pferde-OP-Versicherung ist für Pferdebesitzer ebenfalls gut abzuwägen, denn schnell gehen Tierarztrechnungen bei Koliken oder Verletzungen und ähnlichem in schwindelerregende Höhen.

 

 

                Stand Feb. 2019